19.11.07
Permalink 18:28:42, Blog: Hennings Handy-Welt, Kategorien: Hennings Handy-Welt, 642 Wörter   German (DE)

Ich will (keine) Werbung?

Zei Meldungen landeten heute auf meinem elektronischen Schreibtisch, pardon "Desktop":

AOL findet, daß Online-Werbung auf dem Handy auf ein großes und attraktives Publikum trifft
und als zweites hat ein Kunde "sein" Urteil, das er gegen den Discount-Anbieter Klarmobil wegen unerwünschter Werbung erstritten hatte, veröffentlicht.

[Mehr:]

Werbung im mobilen Internet wird verstärkt wahrgenommen und in hohem Maße ausprobiert, das will die aktuelle „MobileAds“-Studie der AOL Digital Marketing Group (DMG) belegen, welche die die Nutzung und die Wirkungsvoraussetzungen für Werbung im mobilen Internet untersucht hat.

Dazu wurden 684 AOL Kunden per e-Mail befragt, über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) nutzt das mobile Internetangebot, ein Drittel davon bereits mehrmals und wird von AOL damit zum Heavy Mobile Nutzer erklärt. Diese Zielgruppe – überwiegend jung, männlich und gut gebildet – sucht im mobilen Internet gezielt nach Informationen. 42 Prozent der Heavy Mobile Nutzer haben bereits Online-Werbung auf ihrem Handy wahrgenommen. 61 Prozent klickten das Werbemittel an und weitere 16 Prozent besuchten die beworbene Marke später im „klassischen Internet“. Textlinks und unterhaltsame Werbespots werden von den Handynutzern akzeptiert.

Sagt AOL. Aber nicht alle Kunden mögen Werbung, nicht einmal vom eigenen Vertragspartner.

So hat das Amtsgericht Rendsburg unter dem Aktenzeichen 3 C 218/07 am 13.09.2007 "im Namen des Volkes" gegen den Mobilfunkdiscounter Klarmobil für Recht erkannt, daß die Beklagte verurteilt (wird), es zu unterlassen, die zur Mobilfunkvertragsnummer xxx gespeicherten personenbezogenen Daten des Klägers zu Zwecken der Werbung-, Markt- oder Meinungsforschung zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere im Wege des Versands unverlangter elektronischer Werbung, Newslettern oder ähnlichen Mailings, Gewinnspielen, Prämien-/Geschenkangeboten, Eigen-, Fremd- oder Freundschaftswerbung jeder Art und Form an die E-Mail-Adresse xxx des Klägers; jeweils auch anlässlich von Jubiläen, Geburtstagen oder Feiertagen oder ähnlichen Anlässen, deren Eintritt nicht vom oben bezeichneten Vertragsverhältnis unmittelbar abhängt.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ... die Festsetzung eines Ordnungsgelds bis EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (insgesamt nicht mehr als 2 Jahren) angedroht.

Aus der Begründung:

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht folgende Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, ob und inwieweit er auf seiner elektronischen Mailbox Werbung empfangen will. Wegen des zeitlichen und finanziellen Aufwands, der mit dem Abrufen und Löschen von E-Mail-Werbung verbunden ist, kann der Absender nicht annehmen, der Empfänger billige die Werbesendung oder stehe ihr zumindest indifferent gegenüber."

Und weiter:

"Des Weiteren besteht ... Wiederholungsgefahr. ... Denn mit der unverlangt zugesandten Werbung ist die Störung bereits eingetreten. Es besteht das Indiz der Wiederholungsgefahr schon allein dadurch, dass die Bekl. nicht auf die Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung des Kl. reagierte und somit davon auszugehen ist, dass sie diese ablehnt. Allein der Hinweis, dass etwaige Zusendungen von Werbung an den Kl. beendet worden seien, reicht nicht aus. ..."

Im Klartext: Wenn ein Kunde klar sagt, daß er keine Werbung will, dann will er keine Werbung. Auch keine Werbung des Anbieters, mit dem der Kunde einen Vertrag hat.

Ich persönlich sehe das nicht so eng. Wenn ich mit Firma X einen Vertrag habe, dann bin ich daran interessiert, was die Firma X so tut und was sie mir (oder andern) anbietet. Allerdings erwarte ich auch, daß die Firma X mich fair behandelt und nicht versucht, mir Angebote oder Vertragsänderungen unterzujubeln, die ich vielleicht gar nicht will.

Manche Kunden gehen da auf Nummer sicher. Sie wollen den Vertrag erfüllt haben und nichts anderes. Das bedeutet für die Anbieter noch genauere Kalkulationen, weil sie nicht mehr die Chance haben, im Laufe des Vertrages noch irgendwas "interessantes" dazu zu verkaufen, woran sie dann auch wirklich was verdienen können.

Seriöse Anbieter akzeptieren das. Falls nicht, steht dem Kunden es frei den Vertrag zum Ende der Laufzeit zu kündigen bzw. wie oben gesehen, gerichtlich prüfen zu lassen, was geht und was nicht geht.

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Hennings Handy-Welt

Mobilfunk Spezialist Handy
Henning Gajek kennt die Mobilfunkbranche wie kein anderer, er ist seit Jahrzehnten der deutsche Handy-Experte schlechthin.

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