Bund Länder und Gemeinden müssen mit Steuergeldern sparsam umgehen. Auch in Rheinland-Pfalz. Also machte man sich auf, um einen günstigen Telefontarif zu finden und wurde bei der Geschäftskundeneinheit "T-Systems der Deutschen Telekom AG fündig. Jedoch nicht lange...
Denn das Angebot war wirklich gut. So gut, daß die private im Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) organisierte Konkurrenz sich lautstark bei der Bundesnetzagentur beschwerte. Der Bündeltarif, den T-Systems u.a. rheinland-pfälzischen Kommunen gewähren wollte „beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise“, stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende Januar fest. Nach Bewertung der öffentlichen Anhörung, an der u.a. die BREKO-Firmen Arcor, Versatel, NetCologne, EWE TEL, M-net und VSE NET beteiligt waren, entschied die Behörde, dass die von T-Systems mit ihren Endkunden vereinbarten Entgelte unwirksam sind und untersagte weitere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages.
Der „T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz“ genannte Vertrag hätte die Nutzung von 30 Kanälen für 483 Euro monatlich, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen ermöglicht. Rechnerisch wäre dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich gekommen. Den Tarif hätten viele Privatkunden sicherlich auch gerne gehabt.
Nach der roten Karte aus Bonn sind die privaten Telefonanbieter erleichtert: „Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre." Der BREKO-Verband hatte im Rahmen der Anhörung dargelegt, dass dieses T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns möglich sei. So stellte die Bundesnetzagentur fest, „dass die Betroffene (Telekom) ihre Marktmacht ausnutzt, indem sie versucht, durch gezielt kostenunterdeckende Angebote Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und so den Wettbewerb zu behindern.“
Funktionierender Wettbewerb ist richtig und wichtig, aber: Hätten die privaten Anbieter den betroffenen Kommunen auch ein wirklich flächendeckendes - stabiles Angebot "aus einer Hand" machen können? Sind sie nicht - mehr oder weniger - auf Vorleistungen der Telekom angewiesen?
Eine Anekdote dazu: Eine große Verwaltung eines Bundeslandes ist beim privaten Anbieter Arcor preselected. Bislang scheint dort keiner gemerkt zu haben, daß beispielsweise lange Zeit die Mobilfunk-Anschlüsse des virtuellen Netzes vistream nicht erreichbar waren oder immer noch nicht sind. Eine Kleinigkeit, gewiss, denn die Beamten dort telefonieren sicher eher mit D1, D2 vielleicht E-Plus und möglicherweise o2. Wer weiß, was da sonst noch alles unwissentlich gesperrt oder nicht erreichbar ist. In manchen Preislisten geistern heute noch 0130 und 0190 Vorwahlen umher, die längst von Amts wegen abgeschaltet sind.
Abgesehen vom Preis, sind die meisten Privat-Anbieter noch lange nicht flächendeckend verfügbar, es hätte also bei den Kommunen einen gunten Fleckenteppich an Möglichkeiten und Zuständigkeiten gegeben. Und es wäre wohl "teurer" gewesen, die Kommunen müssen aber sparen. Eine reine Preselection bringt den Kommunen da wenig, denn öffentliche Auftragsgeber wollen alles "aus einer Hand mit einem Ansprechpartner" haben.
Vielleicht leidet nun auch der eine oder andere T-Arbeitsplatz darunter, der bei den privaten Anbietern nicht mehr neu geschaffen wird, weil sich das ja alles sonst nicht rechnet. Und auch die privaten Anbieter werden ein extrem spitz gerechnetes Angebot machen müssen, wenn sie bei den Kommunen, die schließlich sparen müssen, landen wollen.
Für besonders bedenklich hält die Behörde das Vorgehen, weil T-Systems bewusst die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutze, durch Ausschreibungen das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. „Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung“, so der Zeigefinger aus Bonn. Der Tarif richte sich „gezielt an Branchen oder Berufsgruppen, die bislang typische Business-Kunden regionaler Wettbewerbsunternehmen sind.“ Bei der Behandlung der Missbrauchsanträge war Eile geboten, denn die "Endkundenverbindungsmärkte" fallen künftig aus der Regulierung heraus, und die BNetzA hat dann kaum noch Möglichkeiten, gegen Dumping und Quersubventionierungen vorzugehen.
Und spätestens dann geht das Gejammer und Gezerre wieder los.
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Henning Gajek kennt die Mobilfunkbranche wie kein anderer, er ist seit Jahrzehnten der deutsche Handy-Experte schlechthin.
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