Die alten Römer haben unser heutiges Rechtssystem entscheidend geprägt. Ein eiserner Grundsatz war der Satz, daß Verträge einzuhalten sind ("Pacta sunt servanda"). Das gilt eigentlich bis heute, nur im Mobilfunk... nicht immer.
Sie schließen einen Vertrag im Handyladen, am Telefon oder im Internet ab. Dieser dauert typischerweise 24 Monate. 24 Monate lang wird von Ihnen erwartet, die monatliche Grundgebühr und die Kosten für Gespräche, Internet, Klingeltöne und vieles mehr zu bezahlen. Wehe Ihnen, wenn Sie das nicht tun.
Wehe Ihnen, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen, weil sich Ihre persönliche Situation geändert hat (wenn Sie ins Ausland gehen sind einige Mobilfunker noch kulant) oder weil Sie überraschend arbeitslos wurden und jeden Cent umdrehen mußten. Fast keine Chance.
Selbst wenn Sie auf einmal kein Netz mehr haben, weil örtlich Sender abgebaut (das gibt es) oder das D1-Roaming für o2 Kunden regional abgeschaltet wurde: Vorzeitig kündigen? Von wegen. Ja wo kämen wir denn da hin?
Wenn gar Ihr Vertragspartner feststellt, daß sich ein für Sie als Kunde günstiger Tarif für den Anbieter nicht mehr rechnet, glauben Sie nicht, daß man den für Sie vorteilhaften Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter laufen läßt. Das mußten Kunden des originellen "Automobil"-Tarifes lernen. Bei Debitels Crash-Tarifen hat man sich juristisch fast korrekt verhalten. Einige grummeln, daß sie nur per e-mail gekündigt wurden (Reicht das aus?) Immerhin hat Debitel in letzter Sekunde gemerkt, daß sie treue Kunden verlieren könnten, deswegen werden die gekündigten Karten automatisch in Xtra umgewandelt. Wer diese verwandelte Karte nicht auflädt, verliert die Nummer binnen 2-3 Monaten, hat aber keine Kosten oder Verpflichtungen mehr. Oder Sie zahlen 25 Euro für eine Rufnummernportierung, das sollte man seinem Anbieter aber rechtzeitig mitteilen.
Wenn Ihr Vertragspartner meint, gewisse Sonder-Rufnummern mal eben verteuern zu müssen, ohne Ihnen das vorher mitzuteilen, ist das eine "Nebenleistung". Kündigen dürfen Sie deswegen nicht, zumindest nicht vorzeitig. Zwar haben einige Amtsgerichte das auch nicht eingesehen, die Urteile fielen aber stark unterschiedlich aus und haben leider keine generelle Grundsatzwirkung. Wegen der geringen "Streitwerte" haben Sie kaum eine Chance, höchstrichterlich urteilen zu lassen, was geht und was nicht. Bis dahin wird es Ihr Handy, samt Netz nicht mehr geben.
Und wenn Ihre Telefongesellschaft bei Ihnen anruft oder Sie anrufen läßt, kann es leicht passieren, daß Ihnen Tarife oder Optionen "verkauft" werden, die Sie gar nicht wollten, selbst wenn Sie laut und deutlich "Nein" am Telefon gesagt haben.
Manchmal würde man sich mehr Machtkompetenz für die Bundesnetzagentur wünschen, die auch bei den einfach Grundlagen des Handels- und Verbraucherrechts auf Antrag eines Kunden tätig werden sollte und das Recht haben müßte, den unbelehrbaren Anbietern drakonische Strafen bis zum Entzug der Lizenz aufzubrummen. In einem total übersättigten Markt sind die guten Sitten leider ziemlich verlottert.
Was bleibt für den Kunden? Vor einer Unterschrift dreimal überlegen, an wen man sich bindet. Aber vielleicht wollen viele TK-Firmen keine Bindung mehr. Denn Prepaid-Kunden zahlen im Voraus (das Geld ist sicher) und in Punkto Service und Beratung wird da eh nicht viel erwartet, von beiden Seiten nicht.
Die viel gelobten Discounter haben auch schon Verschleißerscheinungen. Antworten auf naheliegende Kundenanfragen dauern länger, Zertifikate von Homepages oder Online-Rechnungen fehlen entweder ganz oder sind veraltet und werden daher vom auf Sicherheit getrimmten PC verweigert.
Wenn Sie aktiv Ihren Laufzeit-Vertrag verlängern wollen, müssen Sie erst Recht aufpassen! Dabei versucht Ihnen Ihre Telefongesellschaft wahrscheinlich neue AGBs unterzuschieben, die Ihnen in den allerseltensten Fällen a) mitgeteilt oder b) um Ihre Genehmigung derselben gefragt wird. Dann kommt auf einmal die Rechnung per Computer (wie aktuell bei E-Plus), falls die Homepage des Anbieters mal aktuell zuverlässig funktioniert. Wer eine Rechnung fürs Finanzamt braucht, schaut dumm, er darf sich - gegen Aufpreis - eine Papierrechnung bestellen, zertifizierte Download-Dokumente sind eher die Ausnahme.
Ändern wird sich nur dann etwas, wenn die Kunden konsequent solche Angebote meiden und dann auch bereit sind eine Handvoll Euro mehr für besseren Service zu bezahlen.
Wenn nicht explizit die Schriftform für Kündigungen vertraglich vereinbart wurde, dann reicht eMail grundsätzlich aus. Zum Problem kann höchstens werden, dass derjenige, der die Kündigung ausspricht, im Zweifelsfall den Zugang der Kündigung beim Vertragspartner beweisen muss. Das kann bei eMail schwierig sein.
Dass Online-Rechnungen eine digitale Signatur haben sollten, hat sich anscheinend inzwischen rumgesprochen. Es gibt einige Anbieter, die das machen, z.B. auch Simyo (obwohl Discounter). Verlassen kann man sich darauf aber noch nicht, leider. Wenn mans braucht: Vorher fragen, oder einfach die ein bis zwei Euro für Papier ausgeben. Lässt sich eh besser abheften.

Henning Gajek kennt die Mobilfunkbranche wie kein anderer, er ist seit Jahrzehnten der deutsche Handy-Experte schlechthin.
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